AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ana Podolsak ist Mitglied im Deutschen Tonkünstlerverband, Landesverband BADEN-WÜRTTEMBERG e.V.

Sie übernimmt die qualifizierte fachlich und methodische Ausbildung im Rahmen des vertraglichen Unterrichtsverhältnisses zwischen Ihr und der Schülerin/ dem Schüler. Der pädagogische Erfolg setzt eine kontinuierliche Ausbildung voraus. Deswegen sollte das Unterrichtsverhältnis längerfristig angelegt sein, unabhängig von dessen rechtlicher Ausgestaltung. Unerlässlich für den Lernerfolg ist das eigenverantwortliche häusliche Üben der Schülerin/ des Schülers. Dafür ist auch die Unterstützung der/des Erziehungsberechtigten hilfreich und nützlich.

 

 

1.    Unterricht

Der Privatunterricht bei Ana Podolsak findet in den Bereichen: Gitarre, Ukulele, Songwriting und allgemeiner musikalischer Erziehung statt.

 

2.   Unterrichtszeiten

  • Die Festsetzung der Unterrichtstermine erfolgt nach persönlicher Absprache. Der Unterricht findet an allgemeinen Schultagen statt und richtet sich nach den Ferienregelungen des Landes Baden-Württemberg (hauptsächlich Region Stuttgart).

 

  • 14tägiger Unterricht findet in 2 Gruppierungen statt:

Gruppe 1 = Ungerade Kalenderwochen

Gruppe 2 = Gerade Kalenderwochen

 

3.   Anmeldung

Die Anmeldung ist zum 1. Des jeweiligen Start-Monats möglich. Eine erste Probestunde (max. 30min) vor Vertragsabschluss ist kostenlos. Der erste Unterrichtsmonat ist ein kostenpflichtiger Probemonat und kann nach Ablauf zum 1. Des Folgemonats gekündigt werden.

 

4.   Unterrichtsbeiträge/Dauerauftrag

  • Nach Abschluss eines Vertrages haben Schüler jährlich einen Anspruch auf 36 Unterrichtseinheiten bzw. halbjährlich 18 Unterrichtseinheiten. Die Halbjahre richten sich nach den Ferienregelungen des Landes Baden-Württemberg (Region Stuttgart). Das erste Schulhalbjahr beginnt am 01.09. und endet am 28./29.02. Das zweite beginnt am 01.03. und endet am 31.08.

 

  • Die Dauer der UE wird individuell festgelegt und kann 30, 45 oder 60min wöchentlich oder 14tägig betragen. Die Vertragspartner (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) erklären sich bereit nach Vertragsabschluss einen Dauerauftrag einzurichten und den Beitrag bis spätestens zum des jeweiligen Monats zu entrichten.

 

  • Die Unterrichtsbeiträge sind Jahresbeiträge, die in 12 Monatsraten aufgeteilt werden. Sie sind also auch während der Ferien- und Feiertage zu entrichten. Das gilt ebenso für die Gruppenkurse.

 

  • 14tägige Schüler bezahlen die Hälfte des jeweiligen Monatsbeitrags.

 

  • Ana Podolsak behält sich eine Anpassung der Unterrichtsbeiträge zum neuen Schuljahr vor. Eine Erhöhung wird dem Vertragspartner immer rechtzeitig mitgeteilt, um die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung einzuräumen.

5.   Preise

Preise für Vertragsschüler mit 36 Unterrichtseinheiten, umgerechnet auf 12 Monate:

Jahresbeitrag 30min = 1140 € –> monatliche Rate = 95,00 € (Ferien durchbezahlt)
Jahresbeitrag 45min = 1710 € –> monatliche Rate = 142,50 € (Ferien durchbezahlt)
Jahresbeitrag 60min = 2280 € –> monatliche Rate = 190,00 € (Ferien durchbezahlt)

60min = 63,40€ (Stundenlohn ohne Ferienaufteilung)

In diesem Stundenlohn ist die Vor- und Nachbearbeitungszeit für den Unterricht enthalten.

Preise für regelmäßige Gruppenkurse mit 36 Unterrichtseinheiten, umgerechnet auf 12 Monate:

40,00 € monatlich pro Teilnehmer pro Unterrichtseinheit à 45min
53,33 € monatlich pro Teilnehmer pro Unterrichtseinheit à 60min

Bei einer Gruppengröße von mind. 4 bis max. 7 Teilnehmern.

Einzelstunden:

50,00 € pro Unterrichtseinheit à 30 Minuten
65,00 € pro Unterrichtseinheit à 45 Minuten
80,00 € pro Unterrichtseinheit à 60 Minuten

 Die Preise orientieren sich an den Honorarstandards des DTKV (LINK).

 

 

6.   Unterrichtsort

Der Unterricht findet regulär im Gitarrentreff Stuttgart West in Präsenz statt. Einzelstunden und/oder Nachholtermine können auch online via Skype oder Zoom abgehalten werden.

 

7.   Unterrichtsausfall

  • Bei Verhinderung der Lehrkraft wird der Unterricht nachgeholt oder durch eine Vertretung ausgeübt. Nachholtermine können am Wochenende oder an Feier- bzw. Ferientagen stattfinden. Sie können in Präsenz ODER online stattfinden.

 

  • Für Unterrichtsstunden, die seitens der Schülerin oder des Schülers versäumt werden (auch wegen Krankheit) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzstunden. Bei länger andauernder Krankheit, Umzug o.Ä. werden nach Absprache Sonderregelungen getroffen.

 

  • Es gibt 2 fest eingeplante Nachholtermine pro Jahr. Diese können dem aktuellen Unterrichtskalender (LINK) entnommen werden.

 

  • Für Gruppenkurse gilt, dass bis zu 2 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr ersatzlos entfallen können, falls sie nicht an den fest eingeplanten Ersatzterminen nachgeholt werden können.

 

8.  Abmeldung

Die Erstvertragslaufzeit beträgt mind. 12 und max. 24 Monate. Hier kann immer zum Ende des jeweiligen Schulhalbjahres gekündigt werden.

Danach beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist einen Monat. Spätestens 3 Wochen vor dem 1. des Folgemonats muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Bei Gruppenkursen entfällt die Erstvertragslaufzeit. 

Auch wenn der Gesetzgeber hier den Verbraucher vor Knebelverträgen und automatischer Vertragsverlängerung (zu Recht) schützen möchte, appelliere ich an meine Vertragspartner vorausschauend zu kündigen, um mir die Chance zu geben, Ersatz für den Verdienstwegfall zu finden. 

 

9.   Datenschutz

Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen des Privatunterrichts eingesetzt. Mit der Anmeldung erklären sich die Vertragspartner von Ana Podolsak dazu bereit, dass ihre Daten für die Dauer des Unterrichtsverhältnisses verwendet werden können.

Sollten sich persönliche Daten ändern, bitte ich Sie, dies zeitnah mitzuteilen. Insbesondere E-Mail-Adresse, Telefon und Anschrift.

 

10.  Haftung

Die Haftung beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz seitens der Lehrkraft vorliegen. Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft beginnt und endet jeweils mit Anfang und Ende der Unterrichtseinheit. Die Haftung für Unfallschäden, Sachschäden und sonstige Schäden sowie die Aufsichtspflicht liegt bei Unterricht mit Kleinkindern mit Begleitperson bei der Begleitperson. Die Begleitpersonen sind verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalles alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder aber entstehende Schäden möglichst gering zu halten.

 

 

11.   Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Unterrichtsbedingungen anfänglich oder nachträglich, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt; diese bleiben vielmehr wirksam. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine rechtswirksame Bedingung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung tatsächlich am nächsten kommt.